Vorsorge
Weise Menschen sorgen vor...
Jeder - vor allem Alleinstehende - kann seine dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im Voraus regeln. Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass alle Bestattungsdetails und Wünsche, für den Bestatter und die Angehörigen verbindlich, vorab festgelegt werden.
Dadurch werden den späteren Hinterbliebenen Entscheidungen sowie Sorgen um die zukünftige Bestattungsregelung abgenommen. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung wurde die Zahlung von Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse (z.B. AOK oder Ersatzkassen) ab dem 1. Januar 2004 grundsätzlich gestrichen.
Der Wegfall dieser bisherigen Leistungen des Gesetzgebers kann nun bei den Hinterbliebenen zu einem finanziellen Engpass führen. Dieser kann zum Beispiel mit einer Sterbegeldversicherung oder einer Vorauszahlung auf die der einstigen Bestattungskosten entgegengetreten werden.
Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie Ihre individuellen Wünsche für eine künftige Bestattung festlegen und verbindlich regeln.
Natürlich können nicht Sie, jedoch Ihre Angehörigen oder evtl. ein Betreuer, zu Lebzeiten alle einmal getroffenen Entscheidungen jederzeit wieder ändern.
Wir beraten Sie gerne ausführlicher über dieses Thema! Bitte sprechen Sie uns an.